29.11.2023, 00:00
§23StVZO mit Erstzulassung 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahmegenehmigung von der Farbe möglich. Bei Erstzulassungen vor 1970 sind rote Blinker hinten möglich.
Ist bei meiner 68er sogar eingetragen
Mfg
Thomas
Ist bei meiner 68er sogar eingetragen
Mfg
Thomas