(15.01.2024, 15:51)Ralf. P. schrieb: Sehr wahrscheinlich misst er dann mit halber Nenndrehzahl, was dann auch der richtigen Angabe in Papieren entspricht.
Gruß
Ich kenne mich in dem ganzen Paragraphendschungel nicht aus, aber in dieser EU-Verordnung wird folgendes zur Solldrehzahl bei der Standgeräuschmessung definiert:
4.2.5.3.2.1. Solldrehzahl
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5.000 min–1
— 3.750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5.000 min–1 und unter 7.500 min–1 (<-- unsere Corvetten)
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7.500 min–1
Die Drehzahl, die in der ZB1 unter U.2 genannt ist, ist meines Erachtens für die Standgeräuschmessung irrelevant.