17.01.2024, 18:19
Ich bin immer noch der Meinung, dass die Standlautstärke vom TE im Eingangspost falsch gemessen wurde. Die EU Vorschriften, die ich finden konnte, sehen alle ähnlich aus und gehen von einer fixen Prüfdrehzahl von 3750rpm aus:
Betriebsbedingungen des Motors
- Solldrehzahl
Die Solldrehzahl beträgt:
a) 75 % der Nenndrehzahl S für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min– 1
b) 3 750 min– 1 für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl über 5 000 min– 1 und unter 7 500 min– 1
c) 50 % der Nenndrehzahl S für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min– 1.
Lässt sich die erforderliche Drehzahl wie oben angegeben nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die Messung des Standgeräuschs die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5 %.
- Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlauf-
stellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der
Schalldruckpegel ist während eines Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des Messgeräts
während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.
- Validierung der Prüfung
Die Messung ist gültig, wenn die Motordrehzahl während mindestens 1 Sekunde um nicht mehr als ± 3 % vom Sollwert abweicht.
Gibt es Meinungen dazu bzw. wer kennt sich da auf der rechtlichen Seite aus?
Betriebsbedingungen des Motors
- Solldrehzahl
Die Solldrehzahl beträgt:
a) 75 % der Nenndrehzahl S für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min– 1
b) 3 750 min– 1 für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl über 5 000 min– 1 und unter 7 500 min– 1
c) 50 % der Nenndrehzahl S für Fahrzeuge mit einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min– 1.
Lässt sich die erforderliche Drehzahl wie oben angegeben nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die Messung des Standgeräuschs die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5 %.
- Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlauf-
stellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der
Schalldruckpegel ist während eines Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des Messgeräts
während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.
- Validierung der Prüfung
Die Messung ist gültig, wenn die Motordrehzahl während mindestens 1 Sekunde um nicht mehr als ± 3 % vom Sollwert abweicht.
Gibt es Meinungen dazu bzw. wer kennt sich da auf der rechtlichen Seite aus?