19.01.2024, 01:42
Solltest du nachweisen können daß dein Auto zu Unrecht stillgelegt wurde, was ich dir sehr wünsche, so bist du am Schluss doch der Leidtragende. Denn für die Zeit der Stillegung kannst du das Auto ja nicht nutzen, und Schadenersatz dafür gibt es nicht, soweit ich informiert bin.
Gruss RainerR
Gruss RainerR
RaRo