08.02.2005, 21:26
... und sich dann wundern, wenn man wegen Körperverletzung vorm Kadi steht!
Wie sähe denn die Rechtslage aus, wenn man diesen Gaunern einen ebenfalls ungedeckten Scheck über den von ihnen gewünschen Betrag zurückschickt?
mit juristisch interessiertem Gruß
JR
Wie sähe denn die Rechtslage aus, wenn man diesen Gaunern einen ebenfalls ungedeckten Scheck über den von ihnen gewünschen Betrag zurückschickt?
mit juristisch interessiertem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!