17.05.2024, 12:22
Eine Eintragung stellt kein Problem dar, weil sich bei gleichem Reifenquerschnitt (40 & 45) und geringer Reduzierung der Breite der Abrollumfang nur minimal verkleinert (um 1,2 %). Diese Verkleinerung des Abrollumfangs führt dazu, dass der Tacho ca. 1km/h mehr anzeigt als real gefahren werden, das stellt für den TÜV kein Problem dar. Die Größenverhältnisse der Reifen zueinander bleiben bei den angepeilten Größen auch gleich, von der Seite auch kein Problem für ABS und Co. Diese Änderung müsste daher eigentlich bei jeder Prüfstation ohne große Diskussionen durchgehen. Trotzdem lieber vorher absprechen...
In die andere Richtung (breitere Reifen bei gleichem Querschnitt) ist eine Eintragung nicht möglich, weil hier der Tacho weniger als real gefahren anzeigen würde (Vergrößerung des Abrollumfangs). Da ist auch egal, dass es sich nur um 1km/h handelt.
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In die andere Richtung (breitere Reifen bei gleichem Querschnitt) ist eine Eintragung nicht möglich, weil hier der Tacho weniger als real gefahren anzeigen würde (Vergrößerung des Abrollumfangs). Da ist auch egal, dass es sich nur um 1km/h handelt.
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