29.05.2024, 16:00
(15.01.2024, 16:16)starbiker schrieb: Ich kenne mich in dem ganzen Paragraphendschungel nicht aus, aber in dieser EU-Verordnung wird folgendes zur Solldrehzahl bei der Standgeräuschmessung definiert:
4.2.5.3.2.1. Solldrehzahl
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5.000 min–1
— 3.750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5.000 min–1 und unter 7.500 min–1 (<-- unsere Corvetten)
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7.500 min–1
Die Drehzahl, die in der ZB1 unter U.2 genannt ist, ist meines Erachtens für die Standgeräuschmessung irrelevant.
Diese Verordnung ist von 2014.
Ich habe bei meinem 2008er BMW Z4 mit M3 Motor (Nenndrehzahl 7.900/min) festgestellt, dass dort für das Standgeräusch 91 dB bei 5.925/min angegeben werden. Und wie bei der C6 sind das 75% der Nenndrehzahl. Nach der Diskussion hier hätten es ja "nur" 3.950/min = 50% sein dürfen.
Von daher nehme ich mittlerweile an, dass vor 2014 generell als Drehzahl für das Standgeräusch 75% der Nenndrehzahl angesetzt wurde. Vielleicht liegt ja da das Problem? Wer weiß mehr?
Gruß
Stefan