Die aktuelle EU Verordnung Nr. 540/2014 hat die Richtlinie 70/157/EWG von 1970 außer Kraft gesetzt. Darin stand:
"I.4.2 . Messung des Standgeräusches
I.4.2.3 . Betriebszustand der Fahrzeuge bei der Prüfung
Fahrzeugmotoren ohne Drehzahlregler werden mit einer Drehzahl betrieben , die drei Vierteln der vom Hersteller angegebenen Hoechstleistungsdrehzahl entspricht . Die Messung der Motordrehzahl wird mit einem unabhängigen Gerät festgestellt , z.B . mit dem Rollenprüfstand und dem Tachometer . Motoren mit Drehzahlregler , durch den verhindert wird , daß der Motor die seiner Hoechstleistung entsprechende Drehzahl überschreitet , werden auf die nach dem Drehzahlregler höchstzulässige Drehzahl gebracht."
Hier stehe ich jetzt auf dem Schlauch was ein Auto mit Drehzahlregler ist. Meinen die damit einen Drehzahlbegrenzer? Klingt für mich zumindest so. Nur ist es doch heute die Regel, dass man über die Drehzahl, bei der die max. Leistung erbracht wird, hinausgehen kann. Meine Z06 erbringt bspw. ihre max. Leistung bei 6.300 U/min, drehen kann ich sie aber bis 7.000 U/min.
Wenn ich es demnach dem Worlaut nach auslege (max. Drehzahl = Drehzahl bei der die max. Leistung erbracht wird), dann sind unsere Z06 ein Auto ohne "Drehzahlregler". Diese wurden bei der Standgeräuschmessung mit 75% (wortlaut: dreiviertel) der Hoechstleistungsdrehzahl gemessen. Demnach könnte die eingetragene von 4.725 U/min nach der alten Richtlinie richtig sein.
Unabhängig davon hat nach der aktuellen Verordnung die Messung aber bei 3.750 U/min zu erfolgen, da die Nenndrehzahl (6.300 U/Min) zwischen 5.000 und 7.500 U/min liegt. Und genau das würde ich einem Ordnungshüter auch auf die Nase binden, wenn er entsprechend der im Fahrzeugschein stehenden 4.725 U/min eine Messung durchführen wollte.
Machen meine Gedankenspiele nun irgendjemanden schlauer? 😁
"I.4.2 . Messung des Standgeräusches
I.4.2.3 . Betriebszustand der Fahrzeuge bei der Prüfung
Fahrzeugmotoren ohne Drehzahlregler werden mit einer Drehzahl betrieben , die drei Vierteln der vom Hersteller angegebenen Hoechstleistungsdrehzahl entspricht . Die Messung der Motordrehzahl wird mit einem unabhängigen Gerät festgestellt , z.B . mit dem Rollenprüfstand und dem Tachometer . Motoren mit Drehzahlregler , durch den verhindert wird , daß der Motor die seiner Hoechstleistung entsprechende Drehzahl überschreitet , werden auf die nach dem Drehzahlregler höchstzulässige Drehzahl gebracht."
Hier stehe ich jetzt auf dem Schlauch was ein Auto mit Drehzahlregler ist. Meinen die damit einen Drehzahlbegrenzer? Klingt für mich zumindest so. Nur ist es doch heute die Regel, dass man über die Drehzahl, bei der die max. Leistung erbracht wird, hinausgehen kann. Meine Z06 erbringt bspw. ihre max. Leistung bei 6.300 U/min, drehen kann ich sie aber bis 7.000 U/min.
Wenn ich es demnach dem Worlaut nach auslege (max. Drehzahl = Drehzahl bei der die max. Leistung erbracht wird), dann sind unsere Z06 ein Auto ohne "Drehzahlregler". Diese wurden bei der Standgeräuschmessung mit 75% (wortlaut: dreiviertel) der Hoechstleistungsdrehzahl gemessen. Demnach könnte die eingetragene von 4.725 U/min nach der alten Richtlinie richtig sein.
Unabhängig davon hat nach der aktuellen Verordnung die Messung aber bei 3.750 U/min zu erfolgen, da die Nenndrehzahl (6.300 U/Min) zwischen 5.000 und 7.500 U/min liegt. Und genau das würde ich einem Ordnungshüter auch auf die Nase binden, wenn er entsprechend der im Fahrzeugschein stehenden 4.725 U/min eine Messung durchführen wollte.
Machen meine Gedankenspiele nun irgendjemanden schlauer? 😁