30.05.2024, 12:51
(29.05.2024, 23:33)Ball schrieb: ...
Unabhängig davon hat nach der aktuellen Verordnung die Messung aber bei 3.750 U/min zu erfolgen, da die Nenndrehzahl (6.300 U/Min) zwischen 5.000 und 7.500 U/min liegt. Und genau das würde ich einem Ordnungshüter auch auf die Nase binden, wenn er entsprechend der im Fahrzeugschein stehenden 4.725 U/min eine Messung durchführen wollte.
...
Ich denke einmal, dass wäre dem Ordnungshüter ziemlich egal. Den interessiert nämlich nicht, wie der Eintrag im Schein zustandegekommen ist, sondern lediglich, welche Messdaten dort stehen und dann auch einzuhalten sind.
Und unter uns ist es doch eigentlich selbstverständlich, dass der Schalldruckpegel mit der Drehzahl zusammenpassen muss. Hier einfach nur die Messdrehzahl abzusenken, wäre sicherlich nicht korrekt.
Aber natürlich wünsche ich Dir in einem solchen Fall viel Erfolg!

Gruß
Stefan