29.06.2024, 01:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2024, 01:47 von Gelber Bengel.)
Der Käufer muss noch nicht mal ahnungslos sein. Du kaufst ein Auto, was ein H Kennzeichen hat, erhälst die entsprechenden Papiere dazu, gehst von bestimmten Unterhaltskosten aus und bekommst nach einer Zeit X , wenn Deine nächste HU fällig ist, die Nachricht, dass das alles hinfällig ist, weil diese Eigenschaft irgendwann mal wissentlich oder fahrlässig falsch beurteilt wurde. Deine Aufgabe wird es jetzt doch nicht sein, den Lump aus den letzten Jahren ausfindig zu machen, der damals den Blödsinn testiert hat, egal wieviel Prüfer zwischenzeitlich darüberweggesehen haben oder falsch ausgelegt haben. Möglicherweise wurde Dein Verkäufer schon genarrt und der davor auch. Als Beispiel dazu dient genauso die Zusicherung der Unfallfreiheit. Mein Verkäufer hat von seinem Verkäufer per Vertrag testiert unfallfrei gekauft, hatte während seines Besitzes keinen Unfall und bietet das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen unfallfrei an. Ich stelle irgendwann nach dem Kauf bei einer zufälligen Überprüfung fest, dass das Fahrzeug einen nennenswerten Schaden gehabt hat. An wen wende ich mich dann? Sicherlich nicht an die vielleicht 4 Vorbesitzer sondern an meinen Verkäufer, da eine von ihm zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt ist. Was mein Verkäufer danach dann macht, ist mir doch egal. Ich wandele den Kaufvertrag oder verlange eine Preisminderung dafür.