21.10.2024, 00:33
Von den Zulassungsbestimmungen ist es EIGENTLICH klar.
Rote Blinker hinten sind grundsätzlich erlaubt bei EZ vor dem 1.1.1970.
Danach benötigt man in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung, deren Erteilung von der jeweiligen Zulassungssstelle/Regierungspräsidium abhängig ist.
Gemäß Anlage 1 zum aktuellem Merkblatt für die Umrüstung von Importfahrzeugen gilt:
Das sind die offiziellen Regelungen, es kann ABER durchaus sein, dass man die Ausnahmegenehmigung auch für neuere Fahrzeuge bekommt und rote Blinker eingetragen werden - Beispiele dafür stehen auch in meiner Halle.
Das ist dann aber wirklich reiner Goodwill der Zulassungsstelle ohne rechtlichen Anspruch.
Das Merkblatt kann hier runter geladen werden:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/i...merkblatt/)
Gruß
JR
Rote Blinker hinten sind grundsätzlich erlaubt bei EZ vor dem 1.1.1970.
Danach benötigt man in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung, deren Erteilung von der jeweiligen Zulassungssstelle/Regierungspräsidium abhängig ist.
Gemäß Anlage 1 zum aktuellem Merkblatt für die Umrüstung von Importfahrzeugen gilt:
Zitat:Für historische Fahrzeug gemäß § 23 StVZO mit EZ ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe möglich.
Das sind die offiziellen Regelungen, es kann ABER durchaus sein, dass man die Ausnahmegenehmigung auch für neuere Fahrzeuge bekommt und rote Blinker eingetragen werden - Beispiele dafür stehen auch in meiner Halle.
Das ist dann aber wirklich reiner Goodwill der Zulassungsstelle ohne rechtlichen Anspruch.
Das Merkblatt kann hier runter geladen werden:
https://www.oldtimer-anwalt-hamburg.de/i...merkblatt/)
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!