27.10.2024, 22:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2024, 22:02 von man-in-white.)
Auf der Seite vom Oldtimer- und Weißwandreifen Möller GmbH ist folgende Info mit Link zu finden. Demnach entfällt die Pflicht zu E- Kennzeichnung bei Reifen für Oldtimer. Hatte ich so zwar im Kopf, nun aber auch gefunden.
Werde daher wohl die Nitto in passender Größe bestellen uns testen.
ECE-Kennzeichnung
ECE bedeutet „Economic Commission for Europe“ (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen). Die Ziffer hinter dem „E“ gibt Auskunft über das Land in dem die Prüfung bzw. die Genehmigung durchgeführt wurde. Deutschland hat die Kennung „E1“.
ECE Regelung Nr. 30
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Diese internationale Richtlinie, die durch die "E-Kennzeichnung" oder auch "E-Nummer" auf dem Reifen belegt wird, besagt, dass der Reifen die Prüfkriterien nach ECE 30 bestanden hat. Ab dem Herstellungsdatum 01.10.1998 produzierte Reifen dürfen nicht mehr ohne "E-Nummer" gehandelt und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifen, die bestimmt sind für die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer). Ein Fahrzeug musss mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu gelten (H-Kennzeichen).
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42008X0730(01)&from=DE
Zu finden auf der Seite vom
Oldtimer - und Weißwandreifen Harald Möller GmbH
diese vertr. d. d. Geschäftsführer Waldemar Zitzer
Pascalstr. 10
25451 Quickborn
Deutschland
Telefon: 04106618880
Telefax: 04106618881
E-Mail: mail@oldtimerreifen-moeller.de
Frank
Werde daher wohl die Nitto in passender Größe bestellen uns testen.
ECE-Kennzeichnung
ECE bedeutet „Economic Commission for Europe“ (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen). Die Ziffer hinter dem „E“ gibt Auskunft über das Land in dem die Prüfung bzw. die Genehmigung durchgeführt wurde. Deutschland hat die Kennung „E1“.
ECE Regelung Nr. 30
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
Diese internationale Richtlinie, die durch die "E-Kennzeichnung" oder auch "E-Nummer" auf dem Reifen belegt wird, besagt, dass der Reifen die Prüfkriterien nach ECE 30 bestanden hat. Ab dem Herstellungsdatum 01.10.1998 produzierte Reifen dürfen nicht mehr ohne "E-Nummer" gehandelt und im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifen, die bestimmt sind für die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer). Ein Fahrzeug musss mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu gelten (H-Kennzeichen).
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42008X0730(01)&from=DE
Zu finden auf der Seite vom
Oldtimer - und Weißwandreifen Harald Möller GmbH
diese vertr. d. d. Geschäftsführer Waldemar Zitzer
Pascalstr. 10
25451 Quickborn
Deutschland
Telefon: 04106618880
Telefax: 04106618881
E-Mail: mail@oldtimerreifen-moeller.de
Frank