02.11.2024, 12:16
Google sagt:
§35c StVZO
(1) Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
In der TÜV Nord Checkliste
steht unter Elektronik "Funktionieren Heizung und Gebläse?"
Ob es jemand prüft...
§35c StVZO
(1) Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen ausreichend beheizt und belüftet werden können.
In der TÜV Nord Checkliste
steht unter Elektronik "Funktionieren Heizung und Gebläse?"
Ob es jemand prüft...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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