Gestern, 13:03
Moin
Ich bin im Besitz des Original Gutachtens vom Tüf Rheinland aus dem Jahr 2002. Den alten Brif habe ich auch.
Solange ich von der LBV HH nichts höre, unternehme ich nichts. Ich habe mich in schriftlecher Form gekümmert, Bestätigung erhalten und alles andere interressiert mich nicht.
Eine Kopie des Gutachtens und Kfz Brief (alt) führe ich mit im Fahrzeug, als Nachweis.
LG Thorsten
Ich bin im Besitz des Original Gutachtens vom Tüf Rheinland aus dem Jahr 2002. Den alten Brif habe ich auch.
Solange ich von der LBV HH nichts höre, unternehme ich nichts. Ich habe mich in schriftlecher Form gekümmert, Bestätigung erhalten und alles andere interressiert mich nicht.
Eine Kopie des Gutachtens und Kfz Brief (alt) führe ich mit im Fahrzeug, als Nachweis.
LG Thorsten