15.05.2025, 17:34
Nee Udo, so geht das nicht.
Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, eine angemessene Nachfrist für die Lieferung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen. Dann nach fruchtlosem Ablauf der Frist zurücktreten und das Geld zurückfordern und erst wenn dann nichts kommt, einen Mahnbescheid beantragen.
Das Ganze bitte aber auch schriftlich.
Gruß
Edgar
Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, eine angemessene Nachfrist für die Lieferung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen. Dann nach fruchtlosem Ablauf der Frist zurücktreten und das Geld zurückfordern und erst wenn dann nichts kommt, einen Mahnbescheid beantragen.
Das Ganze bitte aber auch schriftlich.
Gruß
Edgar