25.06.2025, 19:21
Gegen das Löschen kann man Widerspruch einlegen. Wenn man eine einigermaßen brauchbare Begründung hat (bestehende Geschäftsbeziehung und am besten mit Korrespondenz untermauern bzw. "zuscheißen") und das beanstandende Unternehmen noch mit dem bewerteten Unternehmen identisch ist, dann klappt das auch ganz gut.
Ein Campingplatz im Altmühltal versucht seit 2 Jahren, eine negative 1-Stern-Bewertung von mir loszuwerden. Ging immer schief.
Ein anderes Unternehmen hat das leider leicht geschaffft, indem das ursprüngliche Unternehmen in Insolvenz geschickt und alle Assets inkl. Google-Account auf ein neues fast namensgleiches Unternehmen überführt wurden. Da war meine Bewertung dann leider nicht mehr haltbar wegen fehlender Geschäftsbeziehung.
Ein Campingplatz im Altmühltal versucht seit 2 Jahren, eine negative 1-Stern-Bewertung von mir loszuwerden. Ging immer schief.
Ein anderes Unternehmen hat das leider leicht geschaffft, indem das ursprüngliche Unternehmen in Insolvenz geschickt und alle Assets inkl. Google-Account auf ein neues fast namensgleiches Unternehmen überführt wurden. Da war meine Bewertung dann leider nicht mehr haltbar wegen fehlender Geschäftsbeziehung.
Viele Grüße, Martin
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