15.07.2025, 13:40
(14.07.2025, 12:16)Ralf. P. schrieb: Wieso eintragen? E24 heißt in Irland für die EU geprüft und zugelassen.
Unabhängig vom Fahrzeugtyp?
Ich lese folgendes (Abfrage bei Grok):
Ein Ersatzscheinwerfer mit einer E24-Zulassung (ECE-Zulassung aus Irland) ist grundsätzlich für den Straßenverkehr in der EU zugelassen, da er den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) entspricht. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, bevor du den Scheinwerfer in ein beliebiges Fahrzeug einbauen kannst:
- E-Prüfzeichen und Kompatibilität: Das E24-Zeichen bestätigt, dass der Scheinwerfer den ECE-Vorschriften entspricht, aber es bedeutet nicht automatisch, dass er für jedes Fahrzeug geeignet ist. Der Scheinwerfer muss speziell für den Fahrzeugtyp zugelassen sein, da die Kompatibilität von Faktoren wie Bauart, Lichtverteilung, elektrischer Anschluss und Leuchtmittel abhängt. Dies ist besonders bei LED- oder Xenon-Umrüstungen wichtig, da diese oft fahrzeugspezifische Genehmigungen erfordern.
- Eintragungsfreiheit: Scheinwerfer mit einem E-Prüfzeichen sind in der Regel eintragungsfrei, solange sie für den vorgesehenen Fahrzeugtyp zugelassen sind und keine baulichen Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind (z. B. Änderungen an der Karosserie). Wenn jedoch fahrzeugspezifische Anpassungen vorgenommen werden oder der Scheinwerfer nicht für das Fahrzeug freigegeben ist, kann eine Abnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV) und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig sein.
- Fahrzeugspezifische Zulassung: Für bestimmte Fahrzeugtypen (z. B. bei LED-Retrofits) müssen Hersteller wie Osram oder Philips eine fahrzeugspezifische Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) vorlegen, die bestätigt, dass der Scheinwerfer für das jeweilige Modell geprüft wurde. Ohne diese ABG kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, wenn der Scheinwerfer nicht für das Fahrzeug zugelassen ist. Du solltest daher die Kompatibilitätsliste des Herstellers prüfen.
Nur E24 heißt in meinen Augen, keine fahrzeugspezifische Freigabe, keine ABG und damit keine Betriebserlaubnis
