(16.07.2025, 09:03)harryhirsch71 schrieb: In dem Text der DEKRA geht es aber um LED Leuchtmittel im bestehenden Scheinwerfer.
Die wären wohl H-Kennzeichen konform.
Wenn die enstspr. Bauartgenehmigung vorliegt.
Hingegen das Tauschen der kompletten Scheinwerfer (im Text "Schenwerfersystem")
ist dem H-Kennzeichen nicht zuträglich. (Vorletzter Absatz im Text).
Genau das wären ja die verlinkten LED-Scheinwerfer.
Hallo Harald,
das ist jetzt die Frage, wie man "Scheinwerfersystem" definiert. Maßgeblich ist ja immer, dass die Optik des Autos nicht grundsätzlich verändert wird. Also zusätzliche Scheinwerfer einzubauen und dazu eben die Karosserie irgendwie verändern, ist natürlich ein No-Go. In das entsprechende Gehäuse ein Austauschprodukt einzubauen, ist in meinen Augen etwas anderes und das Bild im Artikel von der DEKRA Seite zeigt doch exakt das, was ich vorhabe. Das Scheinwerfersystem bei der C4 besteht aus den Motoren, den sich drehenden Gehäusen etc.. Darin eingebaut ist dann der 1:1 passende neue Scheinwerfer, wie auch im Bild dargestellt. Was diese Definition angeht, mache ich mir da erstmal keine Sorgen. Wenn es danach geht, wäre der hier vorgeschriebene Austausch der Sealed-Beam Scheinwerfer durch die Modularen H4 Scheinwerfer auch schon problematisch. Ist doch das gleiche.
Letztendlich mache ich es genau so, wie du geschrieben hast. Wenn der TÜV was dagegen hat, bau ich die alten wieder ein. Würde mich mit Bezug zum H Kennzeichen aber sehr wundern.
Der Austausch der Leuchtmittel ist, nach dem was ich gesehen habe, rechtlich problematischer, weil es hier tatsächlich nur "Einzelzulassungen" für bestimmte Fahrzeuge gibt und keine "allgemeine Betriebserlaubnis" E24. Das ergibt auch Sinn, weil das Lichtbild mitunter vom Reflektorgehäuse abhängt und nicht als Ganzes vorher geprüft werden kann.
Gruß
Julian