16.07.2025, 15:07
Hi Julian,
das dieses Bild, mit den Scheinwerfern am 944er Porsche, exakt das zeigt, was Du vorhast ist schon richtig.
Ich verstehe das Bild in dem Artikel aber eher als Negativbeispiel der DEKRA was H-Kennzeichen konformität angeht.
Man kann sowas einbauen. Es kann auch zugelassen werden.
Siehe vorletzter Absatz des Artikels der DEKRA:
Wenn der Scheinwerfer (-system) bauartgenehmigt ist spricht nichts dagegen. Halt dann ohne H-Kennzeichen.
Zur Not könnte man beim 944er auch auf das H verzichten.
Gab es ja eh nur bis 3L Hubraum. Daher wäre der Steuersatz, auch ohne H, erträglicher als bei der C4 mit 5,7L.
Scheinwerfersystem:
Ich denke schon, dass die mit "Scheinwerfersystem" wirlich nur den kompletten Scheinwerfer meinen.
Nicht das ganze Beleuchtungssystem mit Klappscheinwerfer usw.
Was wäre dann bei anderen Klassikern wie z.Bsp.: Golf1/2 usw. das Scheinwerfersystem?
Egal wie. Lass mal hören, wenn es soweit ist, wie die Dinger passen, sich einbauen lassen und was die für Licht machen.
Gruß
Harald
das dieses Bild, mit den Scheinwerfern am 944er Porsche, exakt das zeigt, was Du vorhast ist schon richtig.
Ich verstehe das Bild in dem Artikel aber eher als Negativbeispiel der DEKRA was H-Kennzeichen konformität angeht.
Man kann sowas einbauen. Es kann auch zugelassen werden.
Siehe vorletzter Absatz des Artikels der DEKRA:
Wenn der Scheinwerfer (-system) bauartgenehmigt ist spricht nichts dagegen. Halt dann ohne H-Kennzeichen.
Zur Not könnte man beim 944er auch auf das H verzichten.
Gab es ja eh nur bis 3L Hubraum. Daher wäre der Steuersatz, auch ohne H, erträglicher als bei der C4 mit 5,7L.
Scheinwerfersystem:
Ich denke schon, dass die mit "Scheinwerfersystem" wirlich nur den kompletten Scheinwerfer meinen.
Nicht das ganze Beleuchtungssystem mit Klappscheinwerfer usw.
Was wäre dann bei anderen Klassikern wie z.Bsp.: Golf1/2 usw. das Scheinwerfersystem?
Egal wie. Lass mal hören, wenn es soweit ist, wie die Dinger passen, sich einbauen lassen und was die für Licht machen.
Gruß
Harald