20.07.2025, 15:11
(20.07.2025, 00:16)subi schrieb:(19.07.2025, 13:32)colonel schrieb: Jeder reputierliche TÜV-Prüfer, der seinen Job ordentlich machen will, wird Dir das H-Kennzeichen aberkennen. Zurecht, wie ich meinen möchte. Selbstzurechtgebogene Argumentationen werden dir da nicht viel helfen.
Halte uns doch bitte diesbezüglich auf dem Laufenden.
Kann ich gerne machen, wenn es nächstes Jahr wieder soweit ist. Wenn es H4 LED Leuchtmittel gäbe, die ebenfalls gleißend helles Licht machen, wie sie für viele Oldtimer ja verfügbar sind, wäre es aber okay? Es liegt an der Optik im ausgeschalteten Zustand (die man nicht sieht, da die Scheinwerfer eingeklappt sind), oder was würde der reputierliche TÜV Prüfer monieren?
Das Fahrzeug ist übrigens mit LED Tagfahrlicht & Blinker durch die erste Vollabnahme und Oldtimergutachten. Wenn der Prüfer nun das Abblendlicht moniert, baue ich eben wieder um. Bis dahin bin ich sehr froh über eine sicherere Fahrt bei Nacht mit korrekt eingestellten und zugelassenen Scheinwerfern.
LED ist nicht H-konform. Punkt.
LED-Leuchtmittel passen regelmäßig in H4-Scheinwerfer, zerstreuen aber wegen der strukturierten Blendscheibe das austretende Licht, weshalb Blendwirkung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die bloße Tatsache, daß ein Prüfer LED-Umbauten nicht bemerkt oder nicht bemängelt bedeutet nicht, daß der Umbau zulässig ist. Bestenfalls (d.h. bei E-Prüfzeichen oder ABE für Scheinwerfer oder Leuchtmittel) ist das Steuerhinterziehung, schlechtestenfalls Erlöschen der BE.
Just my 2 cents.
Gruß, Alex
In a world of compromise, some men don´t.
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
![[Bild: 42645267ea.jpg]](https://up.picr.de/42645267ea.jpg)
![[Bild: 42645268ql.jpg]](https://up.picr.de/42645268ql.jpg)
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