11.08.2025, 12:01
Man kann einen rechtmäßig vor dem Verkauf gemeldeten Schadenersatzanspruch an den Käufer abtreten. Passiert gerade mit Glasbruchschäden bei Inzahlungnahmen häufiger. Das Autohaus erwirbt den Anspruch mit Ankauf. Da die Abwicklung bei der Versicherung bisher leider recht lasch kontrolliert wurde, landeten sehr oft fingierte und nicht existente Scheibenschäden in der Abrechnung. Ich bin vor ein paar Jahren diesen Betrügereien hinterhergefahren. Teilweise wussten die ehemaligen Fahrzeugbesitzer gar nichts davon, die Autohäuser hatten vorsätzlich mit den Daten der Verkäufer einen nicht bestehenden Scheibenschaden abgerechnet. Da man in der TK nicht hochgestuft wird, erfuhren sie es erst durch meine Recherchen.