07.04.2005, 15:38
Zitat:In glaub' in der Szene ist man da recht tolerant
Und sowas schreiben Leute mit überlackierten Leuchten



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Bitte bedenkt §49a (1) StVZO (Beleuchtungseinrichtung) und vorallem §19 (2) StVZO (Erlöschen den BE) - d.h. knallt ihr einen Fußgänger / Radfahrer beim Abbiegevorgang um, so kann man sicherlich argumentieren, dass der getönte Blinker ursächlich für den Unfall sein könnte - viel Spaß beim Zahlen...