07.04.2005, 19:59
@Blake: Dann ist Deine "Werkstatt" aber schlecht (oder Alt) ausgerüstet.
Ab 10 cm "Lichte Weite" darf es keine Schwierigkeiten geben.
10 cm schreibt der Gesetzgeber als "Mindest-Lichte-Weite" für Kraftfahrzeuge vor.
Alles darunter bedarf eines "Ausnahmegenemigung".
Deswegen gibt es häufig Rechtsstreit mit Länder/Gemeinden/Städte mit deren "Massnahmen" zur Verkehrsberuhigung.
Manche "Bodenschwellen" haben einen zu kurzen Auffahrwinkel, wenn diese "Mistdinger" höher als 10 cm sind und die sportlichen Fahrzeuge Schaden nehmen.
Sprich mal ganz Ruhig und Sachlich mit Deiner Lieblings-Werkstatt.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Ab 10 cm "Lichte Weite" darf es keine Schwierigkeiten geben.
10 cm schreibt der Gesetzgeber als "Mindest-Lichte-Weite" für Kraftfahrzeuge vor.
Alles darunter bedarf eines "Ausnahmegenemigung".
Deswegen gibt es häufig Rechtsstreit mit Länder/Gemeinden/Städte mit deren "Massnahmen" zur Verkehrsberuhigung.
Manche "Bodenschwellen" haben einen zu kurzen Auffahrwinkel, wenn diese "Mistdinger" höher als 10 cm sind und die sportlichen Fahrzeuge Schaden nehmen.
Sprich mal ganz Ruhig und Sachlich mit Deiner Lieblings-Werkstatt.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI