10.05.2005, 15:28
Zitat:Original von hag10
Hallo Leute
Und nun doch noch eine dumme Frage:
Die Reifenbindung an Hersteller ist aufgehoben - ja bekannt.
ABER bei der C5 steht noch EMT als bindende Eigenschaft drin und damit hat mein TüV ein Problem, auch mein GM-Händler sagt , dass diese Bindung weiter besteht und auch die Fragen Garantie und Versicherungsbedingungen nicht zu vernachlässigen sind.
mfg
hag10
Hi, ist aber auch hinfällig. Es gibt keine Vorschriften mehr für Reifentyp oder Eigenschaften. Allein die Größe und die Tragfähigkeit sowie der Geschwindigkeitsindex ist noch zu beachten.
Die EMT Funktionalität ist ja nur ein besonderer Zusatz. Du bist ja auch nicht dazu verpflichtet einen Ersatzreifen im Fahrzeug zu haben. Weiterhin haben andere Hersteller andere Bezeichnungen für die EMT Funktionalität. Dann müßte dort schon ausdrücklich "Reifen mit Notlaufeigenschaften" stehen. EMT kann aber viel heißen, ist ja noch nicht einmal Deutsch. (Extended Mobility Tires)
Garantie kann natürlich sein( dann man das Kleingedruckte lesen) aber Versicherung? Ich denke der ist es sogar lieber, wenn Du bei einem Platten den ADAC anrufst und das Fahrzeug auf einem Tieflader zum Reifenhändler bringen läßt.
Ich habe eine fahrt auf einem platten EMT grade hinter mir. Spass macht das nicht grade. Ist laut und so als müßte man einen hundert Meter Lauf auf einem Bein machen.
TIPP: Tüv wechseln und GM Händlern nicht immer alles abkaufen
Gruß Birger