12.05.2005, 15:10
Bespiel eines Haftungsverzicht (Anmeldungsvoraussetzung bei der Anmeldung zu einer Rallye):
Die Teilnehmer (Fahrer, Befahrer, Kfz Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung und Teilnahme für alle evtl. im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beaftragte und Helfer sowie gegen Behörden.
Teilnahmeberechtigt sind Autos, die erstmals vor dem Jahr 1976 zugelassen worden sind.
Mit der Abgabe der Nennung bestätigt jeder Fahrer, dass er mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, dass es betriebssicher ist und eine ausreichende Kfz-Haftplichtversicherung besteht.
Nur als Beispiel, müsste natürlich angepasst werden.
Wenn die Versicherung so ein großes Problem wäre, würde kein Mensch mehr irgendeine Veranstaltung durchführen (siehe Jahrmarkt).
Wenn ich beim Würstchenholen stolpere und auf die Fresse fliege, ist das doch mein Problem...
Die Teilnehmer (Fahrer, Befahrer, Kfz Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung und Teilnahme für alle evtl. im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, dessen Beaftragte und Helfer sowie gegen Behörden.
Teilnahmeberechtigt sind Autos, die erstmals vor dem Jahr 1976 zugelassen worden sind.
Mit der Abgabe der Nennung bestätigt jeder Fahrer, dass er mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, dass es betriebssicher ist und eine ausreichende Kfz-Haftplichtversicherung besteht.
Nur als Beispiel, müsste natürlich angepasst werden.
Wenn die Versicherung so ein großes Problem wäre, würde kein Mensch mehr irgendeine Veranstaltung durchführen (siehe Jahrmarkt).
Wenn ich beim Würstchenholen stolpere und auf die Fresse fliege, ist das doch mein Problem...
Viele Grüße
Andreas
Andreas