25.05.2005, 23:31
@Nero
Reifen sind im §22a unter "1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a)" aufgeführt.
Der §22a besagt:
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,
demnach werden die Reifen an einem Fahrzeug verwendet, welches ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden ist.
Wenn ich das richtig verstehe, ist damit sogar -unabhängig von der Typenzulassung/Einzelzulassung- jede Corvette gemeint, da ja alle Corvettes in USA gebaut worden sind.
Oder liege ich da falsch?
Viele Grüsse
Hermann
Reifen sind im §22a unter "1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1a)" aufgeführt.
Der §22a besagt:
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
2. Einrichtungen - ausgenommen lichttechnische Einrichtungen für Fahrräder und Lichtquellen für Scheinwerfer -, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht worden sind, an Fahrzeugen verwendet werden, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden sind, und in ihrer Wirkung etwa den nach Absatz 1 geprüften Einrichtungen gleicher Art entsprechen und als solche erkennbar sind,
demnach werden die Reifen an einem Fahrzeug verwendet, welches ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gebaut worden ist.
Wenn ich das richtig verstehe, ist damit sogar -unabhängig von der Typenzulassung/Einzelzulassung- jede Corvette gemeint, da ja alle Corvettes in USA gebaut worden sind.
Oder liege ich da falsch?
Viele Grüsse
Hermann