26.05.2005, 11:50
Die Reifenbindung bleibt in den Papieren eingetragen, ist aber nicht mehr verbindlich, sondern nur als Empfehlung zu betrachten.
Voraussetzung ist aber, dass Reifen montiert werden, die eine Bauartgenehmigung und einen Last- und Geschwindigkeitsindex haben (eine Zahl und einen Buchstaben hinter der Größenbezeichnung z.B. 98Y). Diese Werte müssen für das Fahrzeug ausreichend sein.
Werden ZR-Reifen ohne zusätzliche Kennzeichnung mit Last- und Geschwindigkeitsindex montiert, ist immer noch eine Herstellerfreigabe erforderlich. ZR bedeutet nur "über 240km/h", ob der Reifen bei 250km/h oder bei 350km/h auseinanderfliegt, ist nicht erkennbar.
Voraussetzung ist aber, dass Reifen montiert werden, die eine Bauartgenehmigung und einen Last- und Geschwindigkeitsindex haben (eine Zahl und einen Buchstaben hinter der Größenbezeichnung z.B. 98Y). Diese Werte müssen für das Fahrzeug ausreichend sein.
Werden ZR-Reifen ohne zusätzliche Kennzeichnung mit Last- und Geschwindigkeitsindex montiert, ist immer noch eine Herstellerfreigabe erforderlich. ZR bedeutet nur "über 240km/h", ob der Reifen bei 250km/h oder bei 350km/h auseinanderfliegt, ist nicht erkennbar.