27.05.2005, 12:44
Leute, Leute, das hat wirklich nur wenig mit Finanzmathematik zu tun, was Ihr da von Euch gebt.
Die Leasingraten setzen sich im groben wie folgt zusammen:
1.
Zinsen auf den das jeweils gebundene Kapital. Dies entspricht zu Beginn der Leasingdauer dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatt und am Ende der Leasingdauer dem Restwert. Die sich daraus ergebenden Zahlen werden auf eine gleichbleibende Rate umgerechnet.
Selbstverständlich zahlt man auch bei dieser Art der Finanzierung die Zinsen auch auf den Restwert. Am Beginn der Leasingdauer ist vom Leasinggeber an den Händler ja auch schließlich der komplette Kaufpreis abzüglich Rabatt zu zahlen.
2.
Wertverlust des Fahrzeugs über die Leasingdauer, d.h. lineare Verteilung der Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert auf die Leasingraten = Tilgung des Kredits bis zur Höhe des Restwertes.
Insoweit sind Leasing und Bankfinanzierung letztlich nur zwei Seiten der gleichen Medaille. Der letztlich entscheidende Unterschied zwischen beiden ist die steuerliche und bilanzielle Behandlung in einem Unternehmen.
Leasing: Leasingrate vollständig absetzbar, Bilanzierung des Fahrzeugs beim Leasinggeber
Finanzierung: Zinsen für den Bankkredit und AfA absetzbar, Bilanzierung des Fahrzeugs beim Leasingnehmer.
Im Falle des Leasings hat die Bilanzierung beim Leasinggeber in der Regel Vorteile für das Unternehmen, da es zu keiner Verschlechterung der Bilanzkennzahlen durch das Fahrzeug kommt (Stichwort: Basel II).
Für einen Privatmann ist das Leasing gegenüber dem Barkauf in der Regel nachteilig, da in einer Nachsteuerbetrachtung die Zinshöhe der Leasingbank deutlich höher ist als die Opportunitätszinsen bei Anlage des Kaufpreises am Kapitalmarkt.
mit finanzmathematischem Gruß
JR
Die Leasingraten setzen sich im groben wie folgt zusammen:
1.
Zinsen auf den das jeweils gebundene Kapital. Dies entspricht zu Beginn der Leasingdauer dem Kaufpreis nach Abzug von Rabatt und am Ende der Leasingdauer dem Restwert. Die sich daraus ergebenden Zahlen werden auf eine gleichbleibende Rate umgerechnet.
Selbstverständlich zahlt man auch bei dieser Art der Finanzierung die Zinsen auch auf den Restwert. Am Beginn der Leasingdauer ist vom Leasinggeber an den Händler ja auch schließlich der komplette Kaufpreis abzüglich Rabatt zu zahlen.
2.
Wertverlust des Fahrzeugs über die Leasingdauer, d.h. lineare Verteilung der Differenz zwischen Kaufpreis und Restwert auf die Leasingraten = Tilgung des Kredits bis zur Höhe des Restwertes.
Insoweit sind Leasing und Bankfinanzierung letztlich nur zwei Seiten der gleichen Medaille. Der letztlich entscheidende Unterschied zwischen beiden ist die steuerliche und bilanzielle Behandlung in einem Unternehmen.
Leasing: Leasingrate vollständig absetzbar, Bilanzierung des Fahrzeugs beim Leasinggeber
Finanzierung: Zinsen für den Bankkredit und AfA absetzbar, Bilanzierung des Fahrzeugs beim Leasingnehmer.
Im Falle des Leasings hat die Bilanzierung beim Leasinggeber in der Regel Vorteile für das Unternehmen, da es zu keiner Verschlechterung der Bilanzkennzahlen durch das Fahrzeug kommt (Stichwort: Basel II).
Für einen Privatmann ist das Leasing gegenüber dem Barkauf in der Regel nachteilig, da in einer Nachsteuerbetrachtung die Zinshöhe der Leasingbank deutlich höher ist als die Opportunitätszinsen bei Anlage des Kaufpreises am Kapitalmarkt.
mit finanzmathematischem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!