27.05.2005, 14:14
Im Brief und Fahrzeugschein steht generell der Leasingnehmer also Halter. Somit ist beim späteren Erwerb auch keine Umtragung notwendig. Der Kaufvertrag läuft ja auch auf den Halter in den der Leasinggeber nur als "Finanzier" eintritt.
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin