29.06.2005, 00:01
Hallo!
An sich ist es so, dass beim ersten Verkauf des Wagens die Mehrwertsteuer bereits an das Finanzamt in Österreich abgeführt wurde. Daher ist bei einem weiteren Verkauf nur dann die Mehrwertssteuer abzuführen, wenn der Vorbesitzer zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Dies ist in Österreich (bei einem PKW) in der Regel nur dann der Fall, wenn der Vorbesitzer ein Leasingunternehmen oder ein Taxi war.
Die Mehrwertsteuer ist im EU Raum generell in dem Land abzuführen, in dem die Ware Gekauft wird. Bei einer eventuelle Mehrwetzsteuer Differenz (20% -> 16%) besteht die Möglichkeit beim Finanzministerium (in Bonn?) die Rückerstattung der Differenz zu beantragen. Die in Österreich abgeführte Normverbrauchsabgabe (NOVA) wird leider beim Export nicht Rückerstattet und ist im Kaufpreis enthalten.
@Hermann
Eine Einfuhrumsatzsteuer ist nur fällig wenn das Fahrzeug aus einem „nicht EU Land“ importiert wird.
Dieter
An sich ist es so, dass beim ersten Verkauf des Wagens die Mehrwertsteuer bereits an das Finanzamt in Österreich abgeführt wurde. Daher ist bei einem weiteren Verkauf nur dann die Mehrwertssteuer abzuführen, wenn der Vorbesitzer zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Dies ist in Österreich (bei einem PKW) in der Regel nur dann der Fall, wenn der Vorbesitzer ein Leasingunternehmen oder ein Taxi war.
Die Mehrwertsteuer ist im EU Raum generell in dem Land abzuführen, in dem die Ware Gekauft wird. Bei einer eventuelle Mehrwetzsteuer Differenz (20% -> 16%) besteht die Möglichkeit beim Finanzministerium (in Bonn?) die Rückerstattung der Differenz zu beantragen. Die in Österreich abgeführte Normverbrauchsabgabe (NOVA) wird leider beim Export nicht Rückerstattet und ist im Kaufpreis enthalten.
@Hermann
Eine Einfuhrumsatzsteuer ist nur fällig wenn das Fahrzeug aus einem „nicht EU Land“ importiert wird.
Dieter
1974 C3/350