25.07.2005, 00:02
......welche wohl mehr als gering sind:
.....es sei denn, Du hast eine plausible Erklärung für die Notwendigkeit parat.
Zitat:Sie können deshalb
nur noch dann verwendet werden, wenn von der zust Verwaltungsbehörde aufgrund
des § 70 eine Ausnahme genehmigt wird. Für die Entscheidung über die
Erteilung der Ausnahmegenehmigungen werden von den Verwaltungsbehörden
der Länder (meist Regierungspräsidien) strenge Maßstäbe angelegt. (1990)
.....es sei denn, Du hast eine plausible Erklärung für die Notwendigkeit parat.
Gruß
Stevie
Stevie