29.07.2005, 23:52
so, nun die Info aus erster Hand.
Klebeschilder sind grundsätzlich verboten. Gutachten vom TÜV nützen nichts, auch wenn Sie den Preis unserer Vetten übersteigen. Die Entscheidung über Größe und Beschaffenheit eines KFZ-Schildes liegt allein bei der Zulassungsstelle und nicht beim TÜV. Der Polizist hat bei dieser Entscheidung nichts zu melden, da wie gesagt, die Entscheidung alleine bei der Zulassungstelle liegt.
Natürlich hilft bei manchen Zulassungsstellen auch Vitamin B ( gute Beziehungen ), deswegen die Ausnahmen.
Kurt
Klebeschilder sind grundsätzlich verboten. Gutachten vom TÜV nützen nichts, auch wenn Sie den Preis unserer Vetten übersteigen. Die Entscheidung über Größe und Beschaffenheit eines KFZ-Schildes liegt allein bei der Zulassungsstelle und nicht beim TÜV. Der Polizist hat bei dieser Entscheidung nichts zu melden, da wie gesagt, die Entscheidung alleine bei der Zulassungstelle liegt.
Natürlich hilft bei manchen Zulassungsstellen auch Vitamin B ( gute Beziehungen ), deswegen die Ausnahmen.
Kurt