11.08.2005, 10:25
Ich gebe jetzt hier mal den Spielverderber, weil ich genau dieses Thema vor einiger Zeit durchexerziert habe. Und zwar bis in die gerichtliche Ebene.
Vorgeschichte:
Nach Kauf einen Jahreswagens für die Firma habe ich mich beschwert, dass der Neupreis von 120.000 DM als Grundlage für die 1% Besteuerung herangezogen wurde (ich habe ja schließlich nur knapp mehr als die Hälfte für dieses Schnäppchen hergegeben).
Nach Rücksprache mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Stammtischbrüdern und anderen Spezialisten habe dann auch ich eingesehen, dass ich leider nicht im Recht bin. das Recht des Staates in dieser Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.
Aber Klein-Fränk ist ja ein ganz schlauer (denkt er zumindest). Wie wäre es denn, wenn ich mir einen 50er Jahre Hobel als Firmenwagen anmelde? Als Caféhaus-Anarchist bin ich ja immerhin in der Lage, die Staatsbüttel mit ihren eigenen stumpfen Florett zu schlagen.
Ford F100 Pick-Up von 1954 mit einem damaligen Neupreis von knapp unter 700 US$ zur Zulassungsstelle kutschiert und von der Privat- auf die Firmenadresse umschreiben lassen.
Wäre doch gelacht, ...wenn die mich schon verarschen wollen, dann kriegen sie jetzt achteckig zurück. Die werden mich nie vergessen!
Jetzt kommts:
Die haben mich wirklich nie vergessen. Allerdings in einem anderen Sinne als ich mir das vorgestellt habe. Nach dem üblichen Paperwork mit dem Steuerberater und dem Auffinden eines originalen deutschen Kaufvertrages über genau so ein Fahrzeug mit einer Transfersumme von knapp über 4.000 Mark (D-, nicht Reichs-) stieg meine Laune doch beachtlich. Macht ja auch Spaß, in lange Beamtengesichter zu schauen.
Leider hat der innere Reichsparteitag nicht sehr lange gedauert. Nach nur zwei Wochen bekam ich die Aufforderung, den Wagen nach dem Zeitwert schätzen zu lassen. Eben genau so, wie er bei der Versicherung taxiert wurde.
Damit würde sich aber die 1% Regelung auf die Gage von 40 DM auf 360 DM erhöhen. Das war ja nicht der Sinn der Übung und schrie nach Gerechtigkeit durch übergeordnete Dritte. Kann ja nicht sein, dass die den Lexus als Neuwagen berechnen, den Pick-Up aber als Auto, welches über dem Neuwert berechnet wird.
Ich mache es kurz. Wir haben durch zwei Instanzen verloren.
Einem Bekannten in Düsseldorf erging es übrigens genau so. Seine Mercedes S-Klasse aus den 70ern wurde nach gutachten taxiert, nicht nach Neuwert.
So, lieber Örg,
das wird auch Dir bevorstehen. Wenn der Finanzamtströdel Dir das Auto mit dem damaligen Neupreis von 32.000 DM genau so akzeptiert, so wird Dir die ganze Sache bei der nächsten Prüfung um die Ohren fliegen. Dann ist Nachzahlen angesagt. Also schon mal eine Rücklage bilden (auch für das eventuelle rückwärtige Ändern der Bilanzen).
Schöne Grüße
Vorgeschichte:
Nach Kauf einen Jahreswagens für die Firma habe ich mich beschwert, dass der Neupreis von 120.000 DM als Grundlage für die 1% Besteuerung herangezogen wurde (ich habe ja schließlich nur knapp mehr als die Hälfte für dieses Schnäppchen hergegeben).
Nach Rücksprache mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Stammtischbrüdern und anderen Spezialisten habe dann auch ich eingesehen, dass ich leider nicht im Recht bin. das Recht des Staates in dieser Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.
Aber Klein-Fränk ist ja ein ganz schlauer (denkt er zumindest). Wie wäre es denn, wenn ich mir einen 50er Jahre Hobel als Firmenwagen anmelde? Als Caféhaus-Anarchist bin ich ja immerhin in der Lage, die Staatsbüttel mit ihren eigenen stumpfen Florett zu schlagen.
Ford F100 Pick-Up von 1954 mit einem damaligen Neupreis von knapp unter 700 US$ zur Zulassungsstelle kutschiert und von der Privat- auf die Firmenadresse umschreiben lassen.
Wäre doch gelacht, ...wenn die mich schon verarschen wollen, dann kriegen sie jetzt achteckig zurück. Die werden mich nie vergessen!
Jetzt kommts:
Die haben mich wirklich nie vergessen. Allerdings in einem anderen Sinne als ich mir das vorgestellt habe. Nach dem üblichen Paperwork mit dem Steuerberater und dem Auffinden eines originalen deutschen Kaufvertrages über genau so ein Fahrzeug mit einer Transfersumme von knapp über 4.000 Mark (D-, nicht Reichs-) stieg meine Laune doch beachtlich. Macht ja auch Spaß, in lange Beamtengesichter zu schauen.
Leider hat der innere Reichsparteitag nicht sehr lange gedauert. Nach nur zwei Wochen bekam ich die Aufforderung, den Wagen nach dem Zeitwert schätzen zu lassen. Eben genau so, wie er bei der Versicherung taxiert wurde.
Damit würde sich aber die 1% Regelung auf die Gage von 40 DM auf 360 DM erhöhen. Das war ja nicht der Sinn der Übung und schrie nach Gerechtigkeit durch übergeordnete Dritte. Kann ja nicht sein, dass die den Lexus als Neuwagen berechnen, den Pick-Up aber als Auto, welches über dem Neuwert berechnet wird.
Ich mache es kurz. Wir haben durch zwei Instanzen verloren.
Einem Bekannten in Düsseldorf erging es übrigens genau so. Seine Mercedes S-Klasse aus den 70ern wurde nach gutachten taxiert, nicht nach Neuwert.
So, lieber Örg,
das wird auch Dir bevorstehen. Wenn der Finanzamtströdel Dir das Auto mit dem damaligen Neupreis von 32.000 DM genau so akzeptiert, so wird Dir die ganze Sache bei der nächsten Prüfung um die Ohren fliegen. Dann ist Nachzahlen angesagt. Also schon mal eine Rücklage bilden (auch für das eventuelle rückwärtige Ändern der Bilanzen).
Schöne Grüße