11.08.2005, 14:39
Die übergeordneten Dritten waren die Richter. Es wurde bei den Verhandlungen zwar keine Baujahrsgrenze gezogen, mein Auto aber als Liebhaberfahrzeug eingeordnet, welches keinen Werbe-(oder sonstwelchen)sinn für eine Filmproduktion haben könnte.
Bei einer Verwendung als Werbefahrzeug würde ich keinen privaten Nutzungsanteil haben könne/dürfen.
Aber es zielte schon in die Richtung Deiner Vermutung. Es wird so gebeugt, dass es den größtmöglichen Nutzen des Staates bringt.
Bei einer Verwendung als Werbefahrzeug würde ich keinen privaten Nutzungsanteil haben könne/dürfen.
Aber es zielte schon in die Richtung Deiner Vermutung. Es wird so gebeugt, dass es den größtmöglichen Nutzen des Staates bringt.