12.08.2005, 17:02
Zitat:man muss z.B. auch Geräte in einem Zweitwohnsitz anmelden und bezahlen, obwohl man ja nicht gleichzeitig schauen kann.
Aber Familienmitglieder könnten das - z.B. wenn deine Frau zu Hause fern sieht und du dich gleichzeitig mit deiner Freundin im Ferienhaus aufhältst und ebenfalls fern siehst
Gruß, Midnight-Cruiser