30.09.2005, 14:26
Zitat:Ich glaube auch solange man keine Beweise bringt, wird man nicht viel erreichen können.
Zitat:Konstruktionsfehler
Fabrikationsfehler
Instruktionsfehler
Tja, das muss man halt erst mal nachweisen. Selbst wenn man eine gebrochen Scheibe auf den Tisch legt, ist dies noch lange keiner der o.g. Fehler, sondern wird als Ausnahme bzw. Verschleiss dagestellt.
Was mach ich mir en Kopp. Meine ist ja getauscht und wech
Gruß Didi