08.10.2005, 12:30
@Stefan: Ja, aber nur, sofern sich das Schiff in einem Gewässer im Bereich der EU oder einem Gewässer, das an ein Gewässer, welches sich im Bereich der EU befindet, angrenzt, befindet, das "Management" an Bord mal irgendwann einen Nachbarn oder entfernten Verwandten (5. er Grad reicht) mit einem deutschen Schäferhund hatte und die Besatzung aus einem Land kommt, dessen Bürger einen Antrag auf Einreise in ein der EU bekanntes Land stellen dürfen. Es sei denn, die Matrosen bekommen kein Geld, dann darf mit Ausnahmegenehmigung natürlich auch weitergefahren werden. Sonst würde es auf den doch Meeren bald so aussehen wie in Paris zur Rush Hour.
Aber was will man von der EU schon anderes erwarten!
Frank
Aber was will man von der EU schon anderes erwarten!
Frank