17.11.2005, 13:50
Nein, Du kannst zum 1.4.06 kündigen. Hauptfälligkeit ist ja nicht der 1.1., sondern der 1.4.
Du hättest aber auch sonst nicht zum 30.11. kündigen können, sondern BIS zum 30.11. mit Wirkung zum 1.1.06. Aber das meinstest Du bestimmt.
Du hättest aber auch sonst nicht zum 30.11. kündigen können, sondern BIS zum 30.11. mit Wirkung zum 1.1.06. Aber das meinstest Du bestimmt.
Gruß, Jan