17.11.2005, 18:29
Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Auskunft darüber gibt i.d.R. der Versicherungsschein. Dort steht der Ablauf und somit auch die Hauptfälligkeit drin.
Aber Achtung: Wenn zum 31.12. gekündigt wird und die neue Versicherung erst am 01.Xter beginnt, dann besteht KEINE Ruhensversicherung. Diese sollte unbedingt gesondert ab dem 01.01. beantragt werden, z.B. als besondere Vereinbarung. Der austausch der Versicherungskarte bei der Zulassungsstelle beinhaltet noch keine Ruhensversicherung, muss aber schon zum 01.01. erfolgen, sonst wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet...
Viele Grüße
Frank
Aber Achtung: Wenn zum 31.12. gekündigt wird und die neue Versicherung erst am 01.Xter beginnt, dann besteht KEINE Ruhensversicherung. Diese sollte unbedingt gesondert ab dem 01.01. beantragt werden, z.B. als besondere Vereinbarung. Der austausch der Versicherungskarte bei der Zulassungsstelle beinhaltet noch keine Ruhensversicherung, muss aber schon zum 01.01. erfolgen, sonst wird das Fahrzeug zwangsabgemeldet...
Viele Grüße

Frank