18.11.2005, 00:06
Zitat:Original von Feuerwehr
l
Klar kann man schon im September kündigen, aber eben erst mit Wirkung zum 1.4. Du mußt den Wagen ja lückenlos versichert haben, oder abmelden. Da er aber bei Saisonkennzeichen eben nicht abgemeldet wird, muß er bis 31.3. bei der alten Versicherung bleiben. Auch, wenn er nicht fahren darf.[/quote]
Schon mal was von Ruheversicherung gehört?
Habe heute meinen Versicherungsmann gefragt, da er bei mir war,der hat es mir erklärt.
Klar gilt das dann bei Saison in dem Fall erst ab April, aber um das geht es ja nicht, da die Ruheversicherung von November bis einschließlich März nichts kostet.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
kfz-holzer.de
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