18.11.2005, 02:34
Eingetragen bekommst Du alles, die frage ist nur, ob eine solche Eintragung einer gerichtlichen Prüfung im Falle eines Schadens (z.B. Personenschaden) standhält. Und hier sind sehr enge Grenzen gesetzt bei Felgen ohne Festigkeitsgutachten. Verchromen als Prozess ist außerdem ein No Go für die meisten Prüfingenieure, weil durch den Prozess die Gefügestruktur unvorhersehbar verändert wird.
Will man verchromten Look, so ist das auch in Deutschland möglich (Verfahren nennt sich SLC).
Nachdem ich in dem Bereich Felgen ein gebranntmarktes Kind bin, würde ich da überhaupt nicht trixen. Ich habe in Folge eines Felgenbruchs eine Felge bei 40km/h verlohren. Das Rad ist wie ein Geschoss mind. 100m weit weg geflogen - nicht auszudenken, wenn die Felge jemanden getroffen hätte.
Will man verchromten Look, so ist das auch in Deutschland möglich (Verfahren nennt sich SLC).
Nachdem ich in dem Bereich Felgen ein gebranntmarktes Kind bin, würde ich da überhaupt nicht trixen. Ich habe in Folge eines Felgenbruchs eine Felge bei 40km/h verlohren. Das Rad ist wie ein Geschoss mind. 100m weit weg geflogen - nicht auszudenken, wenn die Felge jemanden getroffen hätte.