09.12.2005, 16:32
Das mit den Rückrufen ist mir ja alles klar!
Ich habe nur meine Zweifel, ob ich durch die Rückrufaktion zu irgendeiner Handlung "gezwungen" bin.
1. Es liegt in meinem Ermessen, ob ich die Rückrufmaßnahme durchführen lasse oder nicht.
2. Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die mich - egal, ob ich die Maßnahme durchführen lasse oder nicht - dazu veranlasst, an irgendein Amt dieser Welt eine Meldung abzugeben.
Allein darum geht es mir!
mit klarstellendem Gruß
JR
Ich habe nur meine Zweifel, ob ich durch die Rückrufaktion zu irgendeiner Handlung "gezwungen" bin.
1. Es liegt in meinem Ermessen, ob ich die Rückrufmaßnahme durchführen lasse oder nicht.
2. Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die mich - egal, ob ich die Maßnahme durchführen lasse oder nicht - dazu veranlasst, an irgendein Amt dieser Welt eine Meldung abzugeben.
Allein darum geht es mir!
mit klarstellendem Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!