10.12.2005, 16:29
Zitat:wer kennt sich mit der juristischen Frage aus, ob eine zugesicherte Eigenschaft ( z.B.Beschleunigungswerte,Spritverbrauch,etc.) die nicht eingehalten ist, nicht zu einem Kaufrücktritt bzw. Wandlung berechtigt?Kann man auch nicht generell beantworten. Im Prinzip müssen die angegebenen Eigenschaften auch erfüllt werden. Allerdings ist eine geringe Abweichung zulässig.
Verbraucht ein Auto erheblich zu viel kann man es zurückgeben.
Schafft der Wagen statt der angegebenen 300 Sachen nur 250 - auch zurück. Schafft er 290 - Toleranz. Bei einem Sportwagen ist das ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes.
Fährt der Golf statt 200 nur 180 reicht das evtl. noch nicht.
Schluckt der 3 L Lupo 3,5 Liter reicht das evtl. auch für eine Rückgabe. Braucht der Golf statt6 derer 7 Liter reicht das wohl nicht.
Ich denke nicht, das es da allgemeine Werte / Toleranzbereiche gibt. Ist sicherlich auch vom Fahrzeugtyp / Art abhängig. Schluckt der 3 L Lupo 3,5 Liter reicht das evtl. auch für eine Rückgabe. Braucht der Golf statt6 derer 7 Liter reicht das wohl nicht.
Gab es nicht mal einen Thread über einen Ferrari Fahrer der den Wagen zurückgegeben hat weil er zu langsam war?
Frank