05.01.2006, 18:19
Aufgrund der Verletzung des Moppedfahrers (Schürfwunde am Bein), wurde zwar alles aufgenommen, aber in den Unfallbericht vermerkt, daß die Schuldfrage nicht vor Ort geklärt werden kann. Dies soll angeblich die vorgeschriebene Vorgehensweise bei Personenschäden sein. Ich stehe an Stelle 2 und hatte einen Zeugen dabei, sowie einen hinter mir fahrenden Zeugen.
Alle Aussagen wurden vor Ort aufgenommen. Aus diesem Grund wurde die Schmerzensgeldklage auch eindeutig von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Montag hab ich nochmal einen Termin beim Anwalt, um alles nochmals umfassend zu bereden.
Alle Aussagen wurden vor Ort aufgenommen. Aus diesem Grund wurde die Schmerzensgeldklage auch eindeutig von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Montag hab ich nochmal einen Termin beim Anwalt, um alles nochmals umfassend zu bereden.