10.02.2006, 21:15
Im übrigen bedeutet selbst eine Eintragung durch den TÜV noch keine rechtskräftige Erlaubnis. Denn der TÜV kann nur das erlauben, was der Gesetzgeber zulässt. Sind die Nebelleuchten für dieses Fahrzeug nicht zugelassen, so hilft auch eine (wie auch immer entstandene) TÜV Eintragung nicht.