15.10.2002, 11:42
Jemand sagte zu dem hier diskutierten Händler, dass die beworbenen Preise nicht zu den Preisangaben an den ausgestellen Fahrzeugen passen. Ich denke dieses sollte ein einfacherer juristischer Aufhänger sein. Ich gehe davon aus, dass dieses Wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann. Würde mann eine strafbewerte Unterlassungserklärung bekommen, sollte er diesen "Fehler" kaum wiederholen (oder es wird halt relativ teuer für ihn).