09.05.2006, 17:21
Zitat:Original von youngoldi
Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von einem Set Ersatzglühbirnen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen.
Ergänzung, lt. Homepage des Deutschen Auswärtigen Amtes:
Zitat:Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über ca. 10 Euro.
Beim Aufenthalt in der Tschechische Republik mit einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug, bei dem der Anmeldetermin zur Hauptuntersuchung oder zur Abgasuntersuchung zeitlich überzogen ist, muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug im Falle einer Kontrolle von den tschechischen Behörden beanstandet und eine gebührenpflichtige Verwarnung erteilt wird.
Gruß, Alex
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Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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