13.05.2006, 00:49
Da warte ich ja auch schon sehensüchtigst drauf
Habe heute übrigens durch Zufall folgendes auf http://www.tuev-sued.de gefunden:
Das war mir bisher neu, dass es bei Fahrzeugen, die als Umzugsgut eingeführt werden unter Umständen leichter ist, eine Vollabnahme durchzuführen. Das würde evtl. auch bedeuten, dass die Scheibenwaschanlage garnicht nachgerüstet werden muss?!
Grüße
Ryan
Habe heute übrigens durch Zufall folgendes auf http://www.tuev-sued.de gefunden:
Zitat:Was bedeutet der Begriff "Umzugsgut"?
Wenn Ihr importiertes Fahrzeug im Ausland mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen war und in Deutschland auch wieder auf Sie zugelassen werden soll, gilt es als "Umzugsgut".
Solche Fahrzeuge müssen manche Vorschriften, die sonst bei der Begutachtung nach § 21 StVZO (Vollgutachten) eingehalten werden müssen, nicht erfüllen.
Die Zulassungsbehörden erteilen dann Ausnahmegenehmigungen, die sonst nicht erhältlich sind. Das spart evtl. Umbau- und Prüfungskosten und erleichtert die Zulassung in Deutschland deutlich.
Ein Beispiel:
Für Ihr Fahrzeug liegt kein Nachweis über das Abgasverhalten nach EG vor. Im Normalfall muss dann eine teure Messung auf dem Abgasprüfstand durchgeführt werden, da sonst eine Zulassung in Deutschland nicht möglich ist.
Als "Umzugsgut" kann auf den Abgasnachweis verzichtet werden, eine Ausnahmegenehmigung wird im Zuge der Zulassung des Fahrzeugs erteilt.
Das war mir bisher neu, dass es bei Fahrzeugen, die als Umzugsgut eingeführt werden unter Umständen leichter ist, eine Vollabnahme durchzuführen. Das würde evtl. auch bedeuten, dass die Scheibenwaschanlage garnicht nachgerüstet werden muss?!
Grüße
Ryan
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