20.05.2006, 19:50
Also, das Leben ist doch ganz einfach, Geiz schaltet Logik aus.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein oder max. zwei Kennzeichen (Krad o. PKW). Alle in Frage kommenden Fahrzeuge müssen im rotem Fahrzeugscheinheft eingetragen sein und der Versicherungsgesellschaft genannt sein.
Die Prämie bezieht sich immer auf das "Führen" eines Fahrzeuges. Die Nutzung ist bauartbedingt zulässig, also wenn mit AHK, dann auch mit Anhänger, der aber ein eigenes Kennzeichen, mit eigener Versicherung haben muß.
Ansonsten wie bereits gepostet, Fahrten nur zu Treffen die dem Sinne nach, für die Erhaltung und Kulturpflege historische Fahrzeuge veranstaltet werden.
cu Volker
EXroteNRfahrer
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf ein oder max. zwei Kennzeichen (Krad o. PKW). Alle in Frage kommenden Fahrzeuge müssen im rotem Fahrzeugscheinheft eingetragen sein und der Versicherungsgesellschaft genannt sein.
Die Prämie bezieht sich immer auf das "Führen" eines Fahrzeuges. Die Nutzung ist bauartbedingt zulässig, also wenn mit AHK, dann auch mit Anhänger, der aber ein eigenes Kennzeichen, mit eigener Versicherung haben muß.
Ansonsten wie bereits gepostet, Fahrten nur zu Treffen die dem Sinne nach, für die Erhaltung und Kulturpflege historische Fahrzeuge veranstaltet werden.
cu Volker
EXroteNRfahrer
Alles hat seine Zeit.