30.05.2006, 02:13
Hallo Petra,
nicht nur Händler sind bei uns in Deutschland verpflichtet, dir einen Unfall-Schaden, der größer als eine Bagatelle ist, mitzuteilen. Auch Privatleute müssen das tun. Der Händler muss auch für Sachmängel, die der Wagen hat, haften - außer Verschließschäden. Bis zu einem halben Jahr nach Kauf hat der Händler die Beweislast, das heisst, er muss beweisen, dass der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war. Nach diesem halben Jahr musst du dann umgekehrt dem Händler beweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf vorhanden war. Das Gesagte gilt aber nur bei einem Verkauf in Deutschland, bei Export gilt das nicht ! Viele Händler versuchen die Gewährleistung zu umgehen, indem sie die Fahrzeuge als "Bastelfahrzeug mit Mängeln" anbieten oder nur ins Ausland verkaufen oder nur im Kundenauftrag als Vermittler verkaufen. Das heißt dann, der Verkäufer ist Privatmann, der Händler tritt nur als Vermittler des Geschäfts aus und ist damit raus aus der Haftung.
Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja bei der Probefahrt versuchen, schnell eine Gebrauchtwagenprüfung beim ADAC oder bei der DEKRA machen zu lassen. Und nimm ein Forumsmitglied aus der Gegend mit, es wird dir sicher jemand helfen. Damit dich der Händler nicht über den Tisch zieht, weil du nicht so gut deutsch sprechen kannst.
Ich hoffe, du konntest den Text einigermaßen verstehen.
nicht nur Händler sind bei uns in Deutschland verpflichtet, dir einen Unfall-Schaden, der größer als eine Bagatelle ist, mitzuteilen. Auch Privatleute müssen das tun. Der Händler muss auch für Sachmängel, die der Wagen hat, haften - außer Verschließschäden. Bis zu einem halben Jahr nach Kauf hat der Händler die Beweislast, das heisst, er muss beweisen, dass der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war. Nach diesem halben Jahr musst du dann umgekehrt dem Händler beweisen, dass der Schaden bereits bei Kauf vorhanden war. Das Gesagte gilt aber nur bei einem Verkauf in Deutschland, bei Export gilt das nicht ! Viele Händler versuchen die Gewährleistung zu umgehen, indem sie die Fahrzeuge als "Bastelfahrzeug mit Mängeln" anbieten oder nur ins Ausland verkaufen oder nur im Kundenauftrag als Vermittler verkaufen. Das heißt dann, der Verkäufer ist Privatmann, der Händler tritt nur als Vermittler des Geschäfts aus und ist damit raus aus der Haftung.
Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja bei der Probefahrt versuchen, schnell eine Gebrauchtwagenprüfung beim ADAC oder bei der DEKRA machen zu lassen. Und nimm ein Forumsmitglied aus der Gegend mit, es wird dir sicher jemand helfen. Damit dich der Händler nicht über den Tisch zieht, weil du nicht so gut deutsch sprechen kannst.
Ich hoffe, du konntest den Text einigermaßen verstehen.
Gruß, Midnight-Cruiser